Brokamp
Stanzfabrikationen GmbH (Stand Januar 2025)
§
1 Geltung
1. Die vorliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle
Geschäftsbeziehungen mit unseren
Geschäftspartnern und Lieferanten (Käufer).
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen
werden von uns nicht anerkannt, sofern wir
diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt
haben.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch
für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den
Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis
abweichender oder entgegenstehen- der
Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.
3. Abweichend zu § 1 Nummer 1 gelten unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen nur gegenüber
Unternehmern, juristischen Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
§ 2 Angebot, Annahme
Sofern die Bestellung ein
Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind
wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von
zwei Wochen anzunehmen.
§ 3 Preise, Zahlung
1.
Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich
der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und
ausschließlich der Kosten für Verpackung, soweit
nicht ausdrücklich anders vereinbart.
2. Der
Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig,
soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe
von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz
berechnet. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns
vor.
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der
Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt,
insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind. Zur
Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist
der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus
dem gleichen Vertragsverhältnisses berechtigt.
§ 5 Lieferung
1. Lieferungen setzt die
fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Käufers voraus. Dies gilt
insbesondere dann, wenn der Käufer uns das
Material zur Auftragserfüllung übergeben muss.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.
2. Bei Annahmeverzug oder sonstiger
schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten
seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des
daraus entstehenden Schadens, ein- schließlich
etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weiter
gehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder der
zufälligen Verschlechterung der Ware geht in
diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs
oder der sonstigen Verletzung von
Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.
§ 6
Gefahrübergangen, Versendung
Mit Versendung der
Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der
Absendung auf den Käufer über.
§ 7
Eigentumsvorbehalt
1. Bis zum vollständigen
Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in
unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des
Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
2. Der
Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln und
soweit erforderlich, angemessen zu versichern
und zu warten.
3. Soweit der Kaufpreis nicht
vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns
unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu
setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter
belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter
ausgesetzt wird.
4. Der Käufer ist zur
Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Ware im gewerblichen Geschäftsverkehr
berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch
bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen
Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach
einer eventuellen Verarbeitung der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an
uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die
Forderungen selbst einzuziehen, bleibt der
Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der
Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang
verpflichten wir uns, die Forderungen nicht
einzuziehen, solange und soweit der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder
ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine
Zahlungseinstellung vorliegt.
5. Soweit die oben
genannten Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind
wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer
Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.
§ 8 Gewährleistung
1. Voraussetzung für jegliche
Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen
ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten.
2. Gewährleistungsansprüche
können innerhalb von zwölf Monaten nach
Gefahrübergang geltend gemacht werden.
3. Bei
Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf
Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder
Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei
Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer
berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom
Vertrag zurückzutreten. Das gilt nicht, wenn der
Mangel ausschließlich auf die Qualität der von
dem Käufer überreichten Materialien beruht.
§
9 Haftung
1. Im Falle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften
wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei
schuldhafter Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche
Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleiben unberührt.
3. Soweit vorstehend nicht
ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung
ausgeschlossen.
§ 10 Anwendbares Recht,
Gerichtsstand
1. Dieser Vertrag unterliegt dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts).
2. Erfüllungsort
sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag ist Nordhorn.